Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Arbeitgeber können freiwillig oder nach Tarifvertrag eine Sparzulage, sog. vermögenswirksame Leistung (VL), monatlich von bis zu 40 Euro an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Bespart werden können Bank-, Aktienfonds-und ETF-Sparpläne (ETF = Exchange traded Fund) sowie Bausparverträge. Außerdem kann die VL zur Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt werden.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.