Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Die Riester-Rente wurde 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Seitdem unterstützt der Staat die Sparer mit Zulagen und Steuervorteilen, um sie zum Abschluss einer Riester-Rente zu motivieren. Die Zulagen müssen jedoch jährlich vom Versicherer bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Zu den Kernaufgaben der ZfA gehört die Berechnung und Auszahlung der Zulage, eine eventuelle Rückabwicklung zu Unrecht gezahlter Zulagen sowie der Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der gezahlten Zulage
Hierzu initiierte Frank Schäffler folgende Kleine Anfrage:
Riester-Rente und Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen