„Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt bzw. sind von den Aufsichtsbehörden der Länder gemeldet worden, bei denen Personen beim Barverkauf von Edelsteinen bzw. Edelmetall gezielt einen Betrag unterhalb der 10.000 Euro-Schwelle ausgewählt haben, um eine Identifizierung zu verhindern und in wie vielen dieser Fälle konnte ein Bezug zu Geldwäschevorhaben festgestellt werden (vgl. Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019, S. 106)?“
Die Antwort der Bundesregierung können Sie folgendem Link entnehmen: Schäffler 264