„Die Wagnisrückstellung wird laut Auskunft der Deutschen Bundesbank so bemessen, dass Verluste in aller Regel durch die Wagnisrückstellung abgedeckt sind, womit ein negatives Eigenkapital zwar theoretisch nicht ausgeschlossen, die Wahrscheinlichkeit aber sehr gering ist. Eine theoretisch mögliche Kapitallücke könnte zudem durch Erträge in den Folgejahren geschlossen werden.“, das antwortet die Bundesregierung auf die aktuelle Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. Nach Einschätzung des FDP-Finanzexperten bedeutet das: „Vermutlich hätte die Bundesbank sogar noch mehr in die Rückstellung überführen müssen, was dann tatsächlich eine Kapitalerhöhung durch den Bund erfordert hätte. Denn es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die aus den Risikomodellen errechnete notwendige Rückstellung exakt so hoch war wie der Bundesbank-Gewinn. Vielmehr war die Höhe des Bundesbank-Gewinns hier offensichtlich der begrenzende Faktor, während die darüber hinaus gebotene Rückstellungszuführung (in leider unbekannter Höhe) aus den folgenden Bundesbank-Gewinnen zu bestreiten sein wird. Das heißt, es deutet sich möglicherweise ein mehrjähriger Ausfall der Ausschüttung an den Bundeshaushalt an.“
Zugleich ist zu befürchten, dass die Risikorückstellungen der Bundesbank angesichts der steigenden Risiken aus APP und PEPP heute schon zu gering sind, und das könnte sich bei weiter sinkenden Nettozinserträgen in den Folgejahren noch weiter zuspitzen. Wenn sich die Situation 2020 fortschriebe – gebotene Risikorückstellung > Bundesbank-Gewinn -, wäre das Eigenkapital der Bundesbank mittelfristig in echter Gefahr.
Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Antwort – BuBa Gewinn