Aberkennung der Zuverlässigkeit von Bankvorständen aufgrund von Cum-Ex & Cum-Cum-Geschäften

Seit dem Jahr 2012 wurde in 18 Bankinstituten bei 170 Personen die Verlässlichkeit zur Geschäftsführung geprüft, da bei diesen Vorständen und Gesellschaftern Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäften auftraten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Wörtlich teilt die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski mit: „Knapp drei Viertel dieser Personen fallen nicht mehr unter die aufsichtliche Nachverfolgbarkeit, da sie nicht mehr aktiv tätig sind.“ In mehreren dieser Fälle haben Gespräche seitens der BaFin dazu geführt, dass die Betroffenen ihr Amt niederlegten, bevor Maßnahmen der Aufsicht erlassen werden mussten.
Derzeit prüft die BaFin die Erlassung personenbezogener Maßnahmen in vier Fällen.

Die Schriftliche Frage können Sie hier einsehen: Schäffler 17

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