Der Finanzexperte Frank Schäffler hat sich mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden auf welche Höhe sich die Kosten aus den Rücklagen und Fonds der Arbeitslosenversicherung durch den Negativzins belaufen.
Die Antwort der Bundesregierung liegt uns nun vor: Die Negativzinsen, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Rücklagen (allgemeineRücklage, Winterbeschäftigungsrücklage und Insolvenzgeldrücklage) für das Jahr 2019 entstanden sind, liegen bisher nur für den Zeitraum Januar bis November 2019 vor. Sie betragen 13. 619, 87 Euro.
Für den Versorgungsfonds der BA liegt die Höhe der Negativzinsen bisher nur für das Jahr 2018 vor. Für diesen Zeitraum betrugen sie 210. 209,44 Euro.
Die Schriftliche Frage können Sie hier einsehen: Schäffler Frank 2019-12-303 – Antwort