Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einem Ergänzungsband dargelegt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen zehn Jahren Subventionen in Form von ungerechtfertigten Steuervorteilen in Höhe von rund 55 Mio. Euro erhalten haben. Der Rundfunkbeitrag ist steuerfrei. Wenn sich die Rundfunkanstalten jedoch wirtschaftlich betätigen, sind die erzielten Einnahmen zu besteuern. Die darauf entfallende Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer bzw. Kapitalertragsteuer werden jedoch pauschalisiert besteuert. Die Steuervorteile für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergeben sich daraus, dass die Pauschalen das letzte Mal 1998 bzw. 2001 angepasst wurden und nach Auffassung des BRH daraufhin nicht mehr den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen.
Zu einer anderen Einschätzung kommt die Bundesregierung. Auf eine Kleine Anfrage des FDP-Politikers Frank Schäffler teilte sie jetzt mit, dass sie aktuell davon ausgehe, „dass die bestehenden gesetzlichen und auf Verwaltungsregelungen beruhenden Pauschalierungsregelungen zu einer sachgerechten Besteuerung führen.“ Diese Haltung stößt bei Schäffler auf Kritik. „Die Europäische Kommission hat bereits gefordert, dass die Pauschalen überprüft werden sollen. Die Bundesregierung kann sich hier nicht einfach wegducken. Vielmehr muss das ganze Konzept der Rundfunkfinanzierung auf den Prüfstand“, so Schäffler.
Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung ist hier einsehbar: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/105/1910549.pdf