Die Bundesregierung plant nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes keine weitreichenden Maßnahmen. Lediglich die bis 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorgebeträge wird vorgezogen. Das geht aus einer Schriftlichen Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor.
Die Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Anschreiben