Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung. Sie werden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Bundes bestimmt. Die Verwaltung der Sondervermögen erfolgt in der Regel durch Bundesbehörden. Sie kann auch auf Stellen außerhalb der Bundesverwaltung übertragen werden. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase können den Sondervermögen und Rücklagen Kosten entstehen. Teilweise werden in den Sondervermögen und Rücklagen erhebliche Vermögenspositionen aufgebaut, die zumeist in als sicher geltenden Anlageformen wie etwa Schuldverschreibungen des Bundes angelegt werden. Durch die Null- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) (derzeitiger Leitzins: 0 Prozent, derzeitiger Einlagezins: -0,4 Prozent) werfen diese als sicher geltenden Anlageformen in den vergangenen Jahren teilweise negative Zinsen ab, so dass den Sondervermögen und Rücklagen des Bundes insoweit Verluste entstanden sein könnten, selbst wenn diese durch Erträge aus anderen Anlageformen kompensiert worden sein sollten.
Frank Schäffler initiierte vor diesem Hintergrund eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort liegt nunmehr vor. „Draghis Nullzinspolitik hat auch negative Folgen für die Rentenversicherungen in Deutschland. Ein Kurswechsel muss endlich eingeleitet werden“, nimmt Schäffler dazu Stellung. „Wir haben schon viel zu lange niedrige Zinsen. Dafür müssen die Beitragszahler jetzt blechen.“
Die Kleine Anfrage nebst Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Auswirkungen von Negativzinsen auf Sondervermögen und Rücklagen des Bundes