Der Handel mit Wertpapieren von Wirecard und Gamestop einiger BaFin-Mitarbeiter hat für Aufsehen gesorgt. Aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hat nun ergeben, dass die Börsenspekulation mit Gamestop-Aktien im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management (Exekutivdirektorin Roegele) von den Abteilungen WA 2 – Marktüberwachung, Marktinfrastruktur, WA 3 – Finanzdienstleistungsinstitute, Organisationspflichten und der Abteilung Verbraucherschutz behandelt wird.
Bei GAMESTOP CORP handelt es sich um ein US-amerikanisches Unternehmen. Aktien dieses Unternehmens unterliegen nicht dem Handelsverbot der BaFin für private Finanzgeschäfte, da es sich bei diesem Unternehmen nicht um eine finanzielle Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Niederlassung in der EU handelt. Dieses Unternehmen untersteht auch nicht der Unternehmensaufsicht der BaFin.
Insgesamt prüft die BaFin zwei Fälle, in denen Beschäftigte die Finanzgeschäfte getätigt haben. Die BaFin-Führung denkt über Konsequenzen nach. Spekulative Finanzgeschäfte sind seit dem 16.10.2020 nicht mehr zulässig.
Die Schriftliche Frage und die Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Schäffler_157