Aus meiner aktuellen Kleinen Anfrage an die Bundesregierung geht hervor, dass bereits 40 Interessensbekundungen von Banken für eine Erlaubnis eingegangen sind, künftig Kryptoverwahrgeschäfte zu betreiben. Das ist Fluch und Segen zugleich, da der Markt schneller wächst, als das Bundesfinanzministerium das vorhergesagt hat.
Die hohe Nachfrage nach Kryptoverwahrlizenzen zeigt, dass sich Unternehmen mehr und mehr der Blockchaintechnologie annehmen, ist aber auch Ergebnis der neuen Gesetzgebung. Seit Anfang 2020 können Geldhäuser mit Erlaubnis der Bafin ihren Onlinekunden auf Knopfdruck auch Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Etherum oder Ripple anbieten.
Die Antwort der Bundesregierung sowie die gesamte Kleine Anfrage können Sie hier einsehen: Antwort Kryptogeschäfte in Deutschland