Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Seit November 2012 führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das so genannte Mitarbeiter- und Beschwerderegister. Die BaFin sammelt in dieser internen Datenbank die Beschwerden, die Anleger über ihre Anlageberater gemeldet haben. Wenn von der BaFin häufige Beschwerden über einen Berater registriert werden, kann die BaFin mit dem betroffenen Finanzinstitut Kontakt aufnehmen und den Vorwürfen nachgehen. Darüber hinaus ist
die BaFin dazu berechtigt Strafen zu verhängen, die von Bußgeldern (maximal 200 000 Euro) bis hin zu dem Verbot reichen, den beschuldigten Mitarbeiter in den nächsten zwei Jahren in der Anlagenberatung weiter einzusetzen.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.