Kleinunternehmer müssen in ihren Rechnungen (sofern sie nicht zur Umsatzsteuer optiert haben) keine Umsatzsteuer ausweisen. Anspruch auf den Kleinunternehmerstatus haben nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Unternehmer und Selbstständige, deren „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird“. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung soll vornehmlich der Vereinfachung dienen, um junge und kleine Unternehmen von steuerbürokratischen Auflagen zu entlasten. FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte zu diesem Thema die Bundesregierung. Die Antwort liegt nun vor. „Es kann nicht sein, dass die Grenzwerte für Kleinunternehmer das letzte Mal 2004 angepasst wurden. Hier hätte der Gesetzgeber längst nachbessern müssen. Der geringere Bürokratieaufwand für die Kleinunternehmer wäre auch eine gute Stellschraube, um dem ständigen Rückgang an Betriebsgründungen entgegen zu wirken“, bewertet Schäffler die Antwort der Bundesregierung.
Diese ist hier einsehbar: Besteuerung von Kleinunternehmen