BMF veröffentlicht Rundschreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von Token

BMF veröffentlicht Rundschreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von Token. Quelle: Pexels

 

Das BMF hat heute das Rundschreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder zur ertragssteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Frank Schäffler, Sprecher für Blockchain- und FinTechinnovation der FDP-Fraktion, dazu:

„Ein Meilenstein für die Kryptobranche in Deutschland: Heute hat das BMF das mit den Ländern abgestimmte Rundschreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit der Verkürzung der Haltefrist bei Staking- und Lendingerträgen auf ein Jahr hat das BMF die Schlinge um Staker in Deutschland gelöst. Die Vorgängerregierung sah noch vor, dass solche Kryptoeinkünfte 10 Jahre gehalten werden müssen, bis sie steuerfrei sind. Das hätte Staker aus Deutschland vertrieben. Zudem ist auch die Regelung bzgl. des Zuflusses von Coins als Arbeitslohn im Rundschreiben gelungen. Das Rundschreiben schafft mehr steuerrechtliche Klarheit und ist ein Grund, wieso Deutschland weiterhin das kryptofreundlichste Land der Welt laut Coinclub-Ranking bleiben kann. Wenn Christian Lindner nun noch gefährliche Vorstöße des EU-Parlaments wie die Transfer-of-Funds-Regulierung stoppen kann, schaue ich optimistisch für den Blockchainstandort Deutschland in die Zukunft.“

Das Rundschreiben können Sie unter folgendem Link finden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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