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Bund stellt Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds, der in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen liegt, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das teilte jetzt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler mit. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 7 Mrd. Euro. Davon entfallen jeweils 3,5 Mrd. Euro auf ein „Infrastrukturprogramm“ (Laufzeit: 2015 bis 2020) und ein „Schulsanierungsprogramm“ (Laufzeit: 2017 bis 2022). Die Förderprogramme sind im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) geregelt, Einzelheiten der Durchführung haben Bund Länder darüber hinaus in Verwaltungsvereinbarungen festgelegt. Die Umsetzung des KInvFG obliegt in diesem Rahmen den Ländern. Die Förderquote des Bundes beträgt maximal 90 Prozent, der Eigenfinanzierungsanteil der Kommunen von mindestens zehn Prozent kann auch vom jeweiligen Land übernommen werden.

Die Schriftliche Frage können Sie hier einsehen: Schäffler 405

 

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