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Das Europäische Parlament schlägt im „Markets-in-Crypto-Assets“-Verordnungsentwurf ein separates Melderegister für ’non-compliant‘ Kryptoassetserviceprovider (CASPs) vor. Dies soll zentral bei der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gepflegt werden. Außerdem soll es laut Parlament ein Zulassungsverbot in der EU für CASPs aus ’non compliant‘ Jurisdiktionen geben. Das Zulassungsverbot soll auch gelten, wenn die ‚Herkunfts‘-Jurisdiktionen keine Körperschaftssteuer erheben oder Unternehmensgewinne nicht besteuern
Auf schriftliche Anfrage Frank Schäfflers, Sprecher für FinTech- und Blockchaininnovationen der FDP-Fraktion, äußerte sich die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium beiden Vorschlägen gegenüber skeptisch.
Schäffler dazu: „Das Europäische Parlament schüttet mit seiner vorgeschlagenen Kryptoregulierung das Kind mit dem Bade aus. So ist der Aufbau eines eigenen Registers für ’non-compliant‘ Krypto-Dienstleister bürokratisch, unverhältnismäßig und Doppelungen und Inkonsistenzen mit den bereits existierenden geldwäscherechtlichen Vorgaben werden riskiert. Nicht einmal die mangelnde Compliance ist wohl definiert. Genau das sieht das BMF und ist diesem Vorhaben skeptisch gegenüber. Ähnliches gilt für das vorgeschlagene Zulassungsverbot von Krypto-Dienstleister aus ’non-compliant‘ Jurisdiktionen, zumal dieses auch gegen WTO-Regeln verstoßen könnte. Es gibt kein vergleichbares Verbot außerhalb des Krypto-Sektors. Statt für jede Finanzdienstleistung eine eigene Sonderregulierung zu schaffen, sollte die Geldwäschebekämpfung bei Kryptodienstleistungen in die bestehenden Regularien integriert werden, ganz nach dem Prinzip: same risks, same rules.
Ich bin froh, dass das BMF – übrigens wie die EU-Kommission – sich den voreiligen Vorstößen des Parlamentes entgegen stellt, die den Kryptostandort Europa beerdigen könnten. Das BMF nimmt dabei auch die Nutzung von Innovationen wie Blockchainanalysetools in den Blick, um den Kryptostandort Europa nicht zu gefährden und Datensparsamkeit walten zu lassen. In den Trilogverhandlungen muss es nun zu einer Einigung kommen, die Geldwäsche zwar effektiv unterbindet, aber ohne Kryptodienstleistungen komplett abzuwürgen. Ich bin optimistisch, weil das BMF seinem ordnungspolitischen Kompass treu bleibt und hier gute Arbeit leistet.“
Das Antwortschreiben kann hier eingesehen werden: Antwortschreiben des BMF zu Melderegister für Kryptoassetserviceprovider