Bundesregierung plant keine Änderung des Gesetzesentwurfs zur Übertragung der Finanzanlagevermittler

Das Bundesfinanzministerium plant keine Änderung des Gesetzesentwurf zur Übertragung der Finanzanlagevermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, obwohl die Verantwortliche Kommissarin der BaFin in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses angab, dass sie davon ausgeht, dass sich nach der Übertragung der Aufsicht die Hälfte der derzeitig 37.000 Finanzanlagenvermittler einer Vertriebsgesellschaft anschließen werden und nur ca. 18.500 Finanzanlagenvermittler weiterhin frei tätig sein werden. Das geht aus einer uns vorliegenden Antwort der Bundesregierung hervor.

Die vollständige Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski finden Sie hier: Schäffler 23.

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