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Bundesverfassungsgericht erklärt Hofabgabeklausel für verfassungswidrig

FDP-MdB Frank Schäffler: „Gutes Signal für heimische Landwirte“

Vorschriften in der Alterssicherung für Landwirte, die eine Rente an die Abgabe des Hofs koppelt, sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil vom heutigen Tage. Die bisherige Regelung greife faktisch in die vom Grundgesetz garantierte Eigentumsfreiheit ein, begründete das BVerfG sein Urteil.

Der heimische FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler begrüßt die Entscheidung. „Die Hofabgabeklausel ist unzeitgemäß und benachteiligt vor allem kleinere landwirtschaftliche Betriebe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein gutes Signal für unsere heimischen Landwirte“, äußert sich Schäffler, der sich seit langem für die Abschaffung der Hofabgabeklausel einsetzt, zu dem Urteil.

Dieses ist nach Ansicht des Liberalen vor allem auch ein Erfolg des Arbeitskreises für die Abschaffung der Hofabgabeklausel aus Ostwestfalen-Lippe. „Das große Engagement der Mitglieder des Arbeitskreises wird damit honoriert“, so Schäffler.

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