Frank Schäffler

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Deutschland braucht mehr parlamentarisches Selbstbewusstsein

In der Corona-Krise musste der Staat schnell reagieren. In Rekordzeit wurden Grundrechte eingeschränkt, Hilfspakete geschnürt, Schulden aufgenommen und Regeln außer Kraft gesetzt. Diese Schritte waren im Wesentlichen richtig. Auch zeigen die weltweite Verbreitung des Virus und neue Infektionsherde hierzulande, dass die Pandemie noch lange nicht besiegt ist. Doch aus dem Ausnahmezustand darf keine Dauerlösung werden. Sonst leidet die demokratische Kultur in Deutschland.

Viele Menschen hegen Zweifel und haben Fragen hinsichtlich der Corona-Pandemie und ihrer Bewältigung. In solchen Zeiten darf das Selbstbewusstsein des Parlaments nicht leiden. Die handfesten Auseinandersetzungen über das richtige Maß der Corona-Bekämpfung sollten dazu führen, dass der Bundestag diese Debatten an sich zieht. Nicht umsonst werden die 709 vom Volk gewählten Abgeordneten als die Erste Gewalt im Staat bezeichnet. Ausgerechnet am Anfang der Pandemie waren die Volksvertreter aber durch ausgefallene Veranstaltungen und zahlreiche Beschränkungen daran gehindert, sich dem Volk ausreichend zu erklären.

Nach der parlamentarischen Sommerpause sollte das Parlament daher umso aktiver über die Antworten auf die Corona-Pandemie diskutieren. Dies betrifft etwa die Aufrechterhaltung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Dieser besondere Status wurde im März 2020 eingeführt und am selben Tag durch die Abgeordneten festgestellt. Er erlaubt es dem Bundesgesundheitsministerium bestimmte Regeln als Rechtsverordnungen zu erlassen, die normalerweise durch das Parlament beschlossen werden müssten. Die Exekutive hat diese Befugnisse umfangreich genutzt, etwa zur Stärkung der Krankenhäuser oder zur besseren Verteilung medizinischer Ausrüstung. Doch in der Begründung zur Einführung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hatte man sich darauf verständigt, dass das Instrument nur genutzt werden darf, wenn eine Überforderung des Gesundheitssystems droht und wenn das gesamte Bundesgebiet in einer Weise betroffen ist, bei der eine Pandemie-Bekämpfung nicht mehr durch die Länder erfolgen kann. Beide Voraussetzungen sind aktuell nicht mehr erfüllt.

Die Menschen haben in Krisenzeiten ein Interesse daran, dass unterschiedliche Parteien zum Wohle des Landes an einem Strang ziehen. Dementsprechend wurden wesentliche Schritte der Pandemiebekämpfung mit einer breiten Mehrheit im Parlament beschlossen. Nun sollte der Bundestag sollte die getroffene Feststellung aufheben. Die erlassenen Rechtsverordnungen kann er selbst verbessern und als Gesetze neu beschließen. Die Abgeordneten sollten auch in Corona-Zeiten politisch um Maßnahmen ringen. Denn so richtig das gemeinsame Handeln am Anfang der Pandemie-Bekämpfung war, so sehr muss uns der politische Streit als Kern des freiheitlich-demokratischen Systems erhalten bleiben.

Allzu oft wenden sich Beobachter des deutschen Parlamentarismus angewidert ab, wenn im Bundestag gestritten wird. Die Harmonie der Corona-Gesetzgebung erscheint als attraktives Gegenkonzept. Doch Streit ist der Sinn der Sache. Die regulären Verfahren im Parlament haben einen Wert. Erst die Ausdehnung einer Gesetzesberatung auf drei Lesungen über mehrere Wochen ermöglicht es, Expertinnen und Experten bei einer Anhörung einzubeziehen, Diskussionen in den Ausschüssen und Fraktionen zu führen und einem Gesetz im Parlament einen politischen Stempel aufzudrücken. Ein Parlament, das auf diese Instrumente verzichtet, weil es Vorlagen möglichst schnell durchpeitschen will, entmachtet sich selbst.

Turbo-Gesetzgebung in Krisenzeiten führt zu einer Entmachtung der Legislative gegenüber der Regierung. Ein riesiger Beamtenapparat strukturiert die Entscheidungen der Koalitionsfraktionen vor. Dank so genannter Formulierungshilfen aus der Feder der Exekutive kann ein Gesetz auf die Schnelle eingebracht und die lästige Einbindung des Bundesrates umgangen werden. Diese ist bei einer Vorlage der Regierung nach dem Grundgesetz normalerweise vorgeschrieben. Es ist gut, dass dieser erlaubte Trick in Krisenzeiten eine schnelle Gesetzgebung ermöglicht. Aber die Verkürzung parlamentarischer Rechte und Verfahren darf nicht glorifiziert werden. Sie muss eine Ausnahme bleiben.

Es entspricht der demokratischen Stabilitätskultur in Deutschland, dass die Parlamentsrechte gegenüber der Regierung in erster Linie von der Opposition wahrgenommen werden, weil die Koalitionsfraktionen die Regierung „tragen“. Dann muss aber die Opposition ihre Kontrollrechte auch nutzen können. Dies betrifft neben den Rechten des gesamten Bundestages auch die Rechte des einzelnen Abgeordneten. Es ist eine Farce, dass Fragen an die Bundesregierung für die Fragestunde am Mittwoch einer Sitzungswoche weiterhin vorab schriftlich eingereicht werden müssen, damit der zuständige Parlamentarische Staatssekretär eine Antwort vorlesen kann. Die Corona-Krise hat in vielen Haushalten und Unternehmen die Digitalisierung tradierter Prozesse befördert. Auch der Bundestag sollte sich nach der Sommerpause mit einer weiteren Digitalisierung seiner Prozesse befassen. Auf diese Weise könnte der einzelne Abgeordnete die Regierung effizienter kontrollieren und über diese Tätigkeit transparenter Rechenschaft ablegen.

Parlamentarisches Selbstbewusstsein nutzt nicht nur dem einzelnen Abgeordneten oder seiner Fraktion. Es nutzt vor allem der Funktionsfähigkeit einer Institution, die die unterschiedlichen Interessen, Sorgen und Wünsche aus der Bevölkerung in die Politik tragen soll. Corona darf diese Funktion nicht zerstören. Dazu sollten sich die Abgeordneten, frei nach dem Ökonomen Friedrich August von Hayek, auf einen „Wettbewerb der Ideen“ im Parlament besinnen.

 

Konstantin Kuhle ist innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. Frank Schäffler ist Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages für die Fraktion der Freien Demokraten.

Der Gastbeitrag erschien zuerst in der Welt.

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