Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie zielt nicht nur darauf ab, bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer zu erreichen, sondern soll auch die ökologische Durchgängigkeit gewährleisten. So sollen beispielsweise Fische dem Flusslauf gefahrlos folgen können. Dies wird entlang der Weser jedoch nicht in nächster Zeit erreicht werden können. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor.
Durch die im Jahr 2010 in Kraft getretene Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dafür verantwortlich, die ökologische Durchgängigkeit an von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen sicherzustellen. „Der Bund kommt seinen Verpflichtungen hier nur unzureichend nach“, bewertet Schäffler die Antwort des Ministeriums auf seine Anfrage. So ist mit der Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiete der Stadt Petershagen erst bis zum Jahr 2021 zu rechnen. Die Maßnahmen für die Staustufe Schlüsselburg sind sogar erst in der Planung.
„Offenbar ist man im Bundesministerium mit der Aufgabe überfordert. Für aktuelle Informationen zum Sachstand verweist man auf einen Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2015“, so Schäffler. Dem berechtigten Anliegen der ökologischen Durchgängigkeit wie auch den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie müsse zuverlässig nachgekommen werden, so der Liberale.