Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des „EU-Passes“ für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt („Brexit“), würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.