Frank Schäffler

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Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets

Frankreich hat als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union ein umfassendes Gesetz verabschiedet, um Kryptoassets zu regulieren. Medienberichten zufolge können nach dem neuen Gesetz z. B. französische Versicherungsunternehmen zukünftig in sog. Kryptowährungen investieren. Darüber hinaus wurde die Zertifizierung und Besteuerung von Kryptoassets neu geregelt. Der französische Finanzminister Bruno Le Maire sprach sich dafür aus, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten ein Gesetz in ähnlicher Form verabschieden.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte zu diesem Thema die Bundesregierung. Die Antwort liegt nun vor. „Die Prüfung der Token dauert zu lange und ist für viele Unternehmen zu teuer. Die Bundesregierung sollte sich daher endlich dafür einsetzen, dass der Umgang der BaFin mit der Blockchain-Technologie transparenter wird. Erforderlich ist Rechtssicherheit in der Frage, wann Token als Wertpapiere und wann als prospektfreie Utility-Token anzusehen sind. Die Klassifizierung von Tokens muss dafür künftig nach einem öffentlich einsehbaren Kriterienkatalog erfolgen – die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat bereits gezeigt, dass dies durchaus möglich ist. Zudem sollte eine anonymisierte Entscheidungssammlung öffentlich zugänglich gemacht werden, aus der die vergangenen Entscheidungen der BaFin ersichtlich werden. So könnten Token-Anbieter schon vorher die zu erwartende Regulierung und die damit verbundenen Kosten abschätzen“, so Schäffler.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, gibt es derzeit an fünf Standorten in Deutschland Bitcoin-Automaten. „Die Bitcoin-Automaten sind ein klassisches Beispiel für die Rechtsunsicherheit die wegen der handlungsunwilligen Bundesregierung im Blockchain-Bereich besteht. Die BaFin untersagt die Automaten, das Berliner Kammergericht erlaubt sie. Den Unternehmern bleibt also nichts anderes übrig als in der juristischen Grauzone zu operieren. Hier hätte der Gesetzgeber längst Klarheit schaffen müssen“, äußert sich Schäffler zu der Antwort.

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung kann hier eingesehen werden: Kleine Anfrage „Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets“.

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