Frank Schäffler

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FDP fordert Wechselrecht bei Run-off

Verfolgt man die öffentlichen Debatten über den Verkauf von Lebensversicherungsverträgen an sogenannte Run-off-Plattformen, dann lässt sich keine allzu große Aufregung mehr feststellen, wie das anfänglich der Fall war. Dennoch hat die FDP-Bundestagsfraktion das Thema unlängst erneut aufgegriffen.

Im Interview mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge erklärt MdB Frank Schäffler, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, weshalb er sich über Run-offs Gedanken macht und schlägt eine Änderung vor.

Was hat Sie veranlasst, das Thema auf die Tagesordnung zu heben?

Der Verkauf von Lebensversicherungen wird uns weiter begleiten und noch an Dynamik zunehmen. In den nächsten Jahren werden meiner Erwartung nach nur wenige Lebensversicherer ihr Neugeschäft aufrechterhalten. Der Run-off wird also eine viel größere Dimension bekommen. Darauf wollen wir Antworten finden.

Hat das Geschäft der Run-off-Plattformen nicht auch eine positive Seite für die Volkswirtschaft? Schließlich kommt Kapital ins Land, das zudem noch eine größere Risikobereitschaft mitbringt.

Das ist ohne Frage der Fall. Daher gibt es auch keinen Grund, Run-offs zu verteufeln. Sie sind eine gute Ergänzung, um die anstehenden Probleme im Lebensversicherungsbereich abzufedern. Keiner kann ein Interesse daran haben, dass im Ernstfall nur Protektor zur Verfügung steht, um Bestände abzuwickeln. Aber wenn eine Mehrzahl von deutschen Versicherern betroffen sein wird, ergibt sich daraus eine neue Dimension für die Versicherungsnehmer in Deutschland. Dann muss sich auch die Politik mit diesem Phänomen beschäftigen.

Sie haben in einer Veröffentlichung eines Fachmagazins der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Versäumnisse vorgeworfen. Was hätte anders laufen müssen?

Das ist wohl ein wenig überspitzt dargestellt worden. Aber dennoch ist eines klar, wenn die Bestandsübertragungen eine andere Größenordnung annehmen, kommt auf die Bafin eine erhebliche Verantwortung zu. Dafür muss auch die erforderliche Transparenz gegeben sein. Die Übertragungen sind schließlich nicht nur eine Angelegenheit zwischen abgebendem Versicherer und aufnehmendem Investor, sondern es handelt sich hier ja um eine Dreiecksbeziehung. Der Versicherungsnehmer vertraut schließlich einem Unternehmen sein Geld in der Erwartung an, dass er damit später seine Altersversorgung ausreichend finanzieren kann. Wenn dieses Versprechen erschüttert wird, weil die Lebensversicherer ihre Altbestände abgeben, dann entsteht Unsicherheit. Das schadet dem Lebensversicherungsmarkt insgesamt.

Aber aus der Sicht des Unternehmens ist es doch legitim, ein Geschäftsfeld aufzugeben. Niemand würde sich daran stören, wenn ein Druckmaschinenproduzent auf Videotechnik umsteigt. Liegt das nicht im Ermessen des Unternehmens?

Grundsätzlich ja, aber in der Versicherung haben wir eben die erwähnte Dreiecksbeziehung, anders als bei einem Hersteller von Videotechnik. Ein Versicherer gibt ein Versprechen ab, das unter Umständen bis zum Tode des Kunden währt. Wenn er aber das Altgeschäft verkauft und anschließend mit anderen Kunden anderes Neugeschäft macht, dann schadet das meiner Meinung nach der Branche insgesamt.

Welche Veränderungen erwarten Sie?

Wir schlagen vor, dass es bei Bestandsübertragungen ein Kündigungs- und Wechselrecht gibt. Dadurch entsteht zwischen den Plattformen Wettbewerb um diese Kunden. Deren Rolle würde auf diese Weise gestärkt.

Aber ein Wechselrecht würde bei den Übertragungen, die wir bislang gesehen haben, ins Leere laufen. Das waren vor allem Verträge mit hoher Garantieverzinsung. Daher sind auch die Storni nach der Bestandsübertragung nicht höher als bei anderen Versicherern.

Unsere Vorschläge zielen nicht auf die aktuellen Übertragungen, sondern wir gehen von erheblichen Problemen im Lebensversicherungsmarkt aus und daher künftig stark ansteigenden Übertragungsvolumen. Außerdem spielen nicht nur die Garantiezinsen eine Rolle, sondern auch die Bewertungsreserven, Schlussüberschüsse, Kostenquoten und andere Faktoren. Heute hat der Kunde bei Bestandsübertragungen keine Wahl. Ein solches Wechselrecht würde die Run-off-Plattformen zwingen, bei Kostenquoten und Anlagepolitik in den Wettbewerb mit den anderen Versicherern zu treten. Wir werden daher diesen Vorschlag ins parlamentarische Verfahren einbringen.

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