Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einem schnellen Rückgang der derzeitigen gut 37.000 Erlaubnisinhaber kommen wird. Das geht aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Jedoch geht die Bundesregierung auch davon aus, dass die ganz überwiegende Zahl der Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören oder sich anschließen, auch künftig eigenständige Erlaubnisinhaber sein werden.
Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler kritisiert die Antwort der Bundesregierung scharf:„Die Bundesregierung hat uns eine wissentlich falsche Antwort zukommen lassen. Das ist ein klarer Versuch die Branche zu täuschen.“ Das BMF ignoriert damit sämtliche fachliche Warnhinweise, dass Kosten und Bürokratie der Aufsichtsübertragung zu einem großflächigen Vermittlersterben führen werden. Im Gesetzentwurf ist eine Hintertür eingebaut, die es Strukturvertrieben bzw. Vertriebsgesellschaften erlaubt, Mitarbeiter anzubinden, die über keine BaFin-Erlaubnis als Finanzanlagendienstleister verfügen. Dies führt zu massiven Wettbewerbsnachteilen für selbständige Finanzdienstleister (vgl. ‚k-mi‘ 18/20). Nun geht das BMF aber seltsamerweise davon aus, dass Strukturvertriebe von dieser ‚Hintertür‘ überhaupt keinen Gebrauch machen, nachdem das Ministerium diese Hintertür selbst ins Gesetz geschrieben hat als „eine Alternative zur eigenständigen Erfüllung sämtlicher Erlaubnis- und Aufsichtsvorgaben„ für die Berater, „die keine BaFin-Erlaubnis anstreben„.
Über die schriftliche Frage berichtete das Fachmagazin kapital-markt intern.Schäffler 86