Frank Schäffler

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Freiwilligkeit statt Zwang

Foto von Matthias Zomer via Pexels

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat eine Debatte über einen sozialen Pflichtdienst für junge Menschen angeregt. „Es geht um die Frage, ob es unserem Land nicht gut tun würde, wenn sich Frauen und Männer für einen gewissen Zeitraum in den Dienst der Gesellschaft stellen“, so der Bundespräsident. Konservative jubeln ihm zu. Endlich besetzt das Staatsoberhaupt mal ein inhaltliches Thema. Doch durchdacht ist der Vorschlag nicht. Schon rechtlich ist der Vorschlag schwierig umzusetzen. Er erfordert mindestens eine Verfassungsänderung, denn unser Grundgesetz kennt nur die Wehrpflicht für Männer in Art. 12 a, die aber bekanntlich ausgesetzt ist. Eine Ausweitung auch auf Frauen verstößt zudem gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 4 Abs. 2 EMRK) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Lediglich die Wehrpflicht oder der Not- und Katastrophenfall sind dafür Ausnahmen. Dies hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten festgestellt.

Doch unabhängig von der rechtlichen Würdigung sollte die Frage gestellt werden, welchen Zweck ein sozialer Pflichtdienst erfüllen soll? Geht es darum, den Mangel an Pflegepersonal auszugleichen? Gute Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und der technische Fortschritt sind da geeignetere Instrumente und den Pflegeberuf attraktiv zu machen. Auch ein attraktives Einwanderungsrecht, das die Arbeitsmigration nach festen Kriterien erlaubt, kann dabei helfen.

Oder geht es darum jungen Menschen für eine gewisse Zeit einen „Tapetenwechsel“ zu verordnen, damit sie einen anderer Blick auf gesellschaftliche Probleme bekommen? Dahinter steckt ein paternalistischer Ansatz. Junge Menschen sollen an die Hand genommen werden, damit sie im Sinne des Bundespräsidenten, einer Regierung oder einer vermeintlichen gesellschaftlichen Mehrheit „Gutes“ tun. Unserer Gesellschaftsordnung widerspricht dieser Ansatz. Unsere Gesellschaft besteht aus freiwilligen, autonomen Entscheidungen. Die freie Berufswahl, die Vertragsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz sind konstituierende Merkmale unserer Verfassung. Wer die Frage nach einem Zwangsdienst für junge Menschen stellt, der muss sich fragen lassen, warum eigentlich nur für junge Menschen? Warum nicht für Rentner, Vermögende, Arbeitslose, Kinderlose oder Doppelverdiener? Letztlich ist das „Jungsein“ ein willkürliches Kriterium. Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, junge Menschen zu erziehen. Das haben hoffentlich die Eltern gemacht.

Nein, lassen Sie uns die Freiwilligkeit stärken. Der Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind erfolgreiche Instrumente, die seit vielen Jahren bewährt sind. Sie würden auf einen Schlag verkümmern, würde die Dienstpflicht eingeführt. Und auch Hilfsorganisation wie das Technische Hilfswerk profitieren heute davon, dass die Männer und Frauen freiwillig zu ihnen kommen. Bis 2011 war es so, dass viele THWler die mehrjährige Verpflichtung zum Ersatzdienst wählten, um die Wehrpflicht zu umgehen. So konnten sie schneller studieren oder in den Beruf einsteigen. Die Teilnahme musste überwacht, dokumentiert und sanktioniert werden, wenn die damals jungen Männer nicht am Dienst teilnahmen. Besonders zielführend und effizient war das alles nicht.

Gesellschaftliches Engagement, sei es im sozialen, ökologischen oder politischen Bereich wird nicht durch Zwang erreicht, sondern durch Freiwilligkeit. Sie setzt Begeisterung und Einsatzfreude frei, die oft keine Grenzen kennt. Letztlich gilt das was Ludwig Erhard zum Credo erklärt hat: „Kümmere du, Staat, dich nicht um meine Angelegenheiten, sondern gib mir so viel Freiheit und lass mir von dem Ertrag meiner Arbeit so viel, dass ich meine Existenz, meine Schicksal und dasjenige meiner Familie selbst zu gestalten in der Lage bin.“

Dieser Beitrag erschien zuerst bei: Die Tagespost

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