(Bild: Fountain Pen. Robert Howie.(CC BY-SA 2.0) auf Flickr)
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung aus den in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates formulierten Vorschlägen, das in der Präambel des EU-Vertrages bekräftigte Ziel des „immer engeren Zusammenschlusses der Völker Europas“ für rechtlich unverbindlich zu erklären, geworden?
Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage können Sie folgendem Link entnehmen: