Finanzmarkt-Unternehmen, die nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen und keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen, sind auf dem sog. grauen Kapitalmarkt tätig.
Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten. Im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wurden dazu Befugnisse für Anordnungen erteilt, die „geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint“.
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte dazu die Bundesregierung. Die Antwort auf seine Kleine Anfrage liegt nun vor.
Die Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/126/1912693.pdf