Frank Schäffler

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Kryptowährungen: BMF sieht keinen Handlungsbedarf – FDP legt Antrag vor

Seit 8 Jahren beratet das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder, wie Erträge von Kryptoassets in der Einkommensteuer zu behandeln sind. So ist zum Beispiel immer noch ungeklärt wie mit Bitcoin „Töchtern“ wie z.B. Bitcoin Cash oder Bitcoin Gold umgegangen werden soll, da die Besitzer diese nicht käuflich erworben haben. Das geht aus einer Reihe von Anfragen hervor, die der FDP-Bundestagsabgeordnete seit 2013 an die Bundesregierung gestellt hat, denn die Antwort der Bundesregierung lautete immer gleich: Das BMF befände sich in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Eine Einigung konnte in den letzten acht Jahren also nicht erzielt werden. Dabei steigen die Kurse der Kryptowährungen fortlaufend an und immer größere steuerrechtliche Fragen stellen sich für Investoren. „Das ist ein Armutszeugnis.“ so Schäffler. Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler äußert darüber sein Unverständnis: „Das Interesse an Kryptowährungen wächst derzeit massiv. Doch die Bundesregierung zeigt kein Interesse daran, den Bürgern in Deutschland einen sicheren Rechtsrahmen für den Erwerb und die Besteuerung zu bieten.“

Welche Verbrauchsreihenfolge gilt? Was passiert bei einem Hard Fork (d.h. wer Bitcoins gekauft hat, hat plötzlich auch Bitcoin Cash (neue Kryptowährung) in seinem Depot)? Was passiert, wenn von einer in die andere Kryptowährung getauscht wird? Diese steuerlich ungeklärten Fragen führen zur Verunsicherung von hunderttausenden Investoren.

Die Bundesregierung möchte sich lieber an der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) der EU orientieren, die momentan in Planung ist. Der Legislativvorschlag sieht beispielsweise vor, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einer laufenden Aufsicht unterstellt werden sollen. Unter diese Dienstleistungen würden laut der Verordnung auch der Tauschhandel an Krypto-Börsen fallen.

Weiter wird in der Kleinen Anfrage deutlich, dass die Bundesregierung verpasst Anschluss in dieser Schlüsseltechnologie zu halten. So können Kunden des Unternehmens PayPal in den USA neuerdings Bitcoin und andere Kryptowährungen über die Plattform erwerben bzw. damit Dienstleistungen und Waren bezahlen. Der derzeitige Boom von Bitcoin wird teilweise auch darauf zurückgeführt. Doch weder die Bundesregierung noch die BaFin stehen im Austausch mit PayPal zu dem Thema „Erwerb und Bezahlen mit Kryptowährungen“.

Auch konnte die Bundesregierung keine Auskunft zum aktuellen Stand der „Diem“-Einführung geben. Die Facebooktochter plant die Einführung ihrer Kryptowährung auf dem US-Markt noch im Januar, wann dies in Europa der Fall sein wird, bleibt unklar. Das BMF verwies auf das Diem-College in der Schweiz, das auf Initiative der Schweizer FINMA gegründet wurde und dem auch die BaFin angehört und verwies des Weiteren auf „unzureichende Informationen“. Scholz selbst steht der Einführung Diems skeptisch gegenüber, das wurde spätestens auf dem G7-Gipfel im Dezember deutlich. Vielleicht eine Erklärung, warum die Bundesregierung auch im Bereich der Stablecoins untätig ist. Doch wann, wenn nicht jetzt wäre der passende Zeitpunkt, um Klarheit für die Investoren zu schaffen?

Die vollständige Kleine Anfrage können Sie hier einsehen: Antwort – Diem und andere Kryptowährungen

Frank Schäffler und die FDP-Fraktion fordern seit Jahren Rechtssicherheit im Bereich der Kryptowährungen. Noch im Dezember hat der Finanzexperte dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, indem er einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen fordert: Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen – Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen

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