Eine Restschuldversicherung dient prinzipiell dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Derzeit bieten nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/8096) 34 Versicherungsunternehmen solche Restschuldversicherungen in Form von Kollektivversicherungen an. Insgesamt waren der Bundesregierung 1.574.000 solcher Restschuldversicherungsverhältnisse mit einer Versicherungssumme von 11.254.000.000 Euro bekannt. Da Restschuldversicherungen neben den Kollektivversicherungen auch als Einzelversicherung angeboten werden, dürfte die Dunkelziffer sogar um einiges höher liegen. Damit ist klar, dass es sich bei den Restschuldversicherungen um einen Markt handelt, der verstärkte Aufmerksamkeit von Politik und Aufsicht benötigt.
Der vollständigen Antragstext ist hier einsehbar: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/092/1909276.pdf