Frank Schäffler

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Meldepflichten für den Kauf von Edelmetallen

Künftig soll der Edelmetallhandel ab einem Wert von 2000 Euro meldepflichtig sein, damit geht die Bundesregierung deutlich weiter, als es die EU anlässlich der vierten EU-Geldwäscherichtlinie fordert. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler an die Bundesregierung hervor. Wie absurd dieser Schwellenwert ist, erkennt man, wenn man die aktuellen Goldpreise beobachtet. So könnte der Kauf eines 50g Barren in Zukunft zur Folge haben, dass man seine personenbezogenen Daten aushändigen muss und diese über einen Zeitraum von 5 Jahren gespeichert werden.

Doch warum die Bundesregierung das Goldplating vorantreibt, bleibt offen. Nur bei einem Bruchteil der Verdachtsfälle handelte es sich um Straftaten, die im Zusammenhang mit Edelmetallen stehen. Trotzdem begründet die Bundesregierung den verschärften Schwellenwert mit einem erhöhten Geldwäscherisiko im Edelmetallhandel. Wortwörtlich antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn : „Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen.“

Der FDP-Finanzexperte hält den Sonderweg der GroKo für überzogen: „Eine effektive Geldwäschebekämpfung ist wichtig, doch liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse vor, die solch eine strenge Regulierung des Edelmetallhandels rechtfertigen würden. Die deutschen Gesetzespläne gehen weit über die EU-Vorgaben hinaus. Auf diese Weise wird nur unnötige Bürokratie für die Marktteilnehmer geschaffen.“

Die Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Meldepflicht beim Kauf von Edelmetallen

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