Auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zur Lizenzpflicht von Kryptoverwahrern vermeidet die Bundesregierung weiterhin eine klare Stellungnahme. Das wird in der Antwort, die uns jetzt vorliegt deutlich. „Ob Lösungen bei den Unternehmen, die für Kunden Security-Token in einer Omnibuswallet verwahren und diese ggf. auch für Kunden an Dritte übertragen, eine Zulassung als Zentralverwahrer erforderlich machen, lässt sich nicht generell beantworten, sondern ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung einer solchen Wallet, der Funktionsweise der den Security-Token zugrundeliegenden Blockchain und den vertraglichen Beziehungen der Beteiligten.“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski.
Die Debatte um die Erlaubnispflicht von Kryptoverwahrern wurde durch die Aufnahme des Kryptogeschäfts als neue Finanzdienstleistung ausgelöst. Die Neuerung wird im Zuge der Änderung zur Vierten Geldwäscherichtlinie vollzogen. Zentralverwahrer sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Unternehmen dürfen mit ihrer Lizenz Security-Token verwahren.
Die Schriftliche Frage sowie die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: Schäffler 339