Nachgelagerte Besteuerung der Rente

Im Jahr 2005 ist von der Bundesregierung das sogenannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet worden, wodurch auch eine nachgelagerte Besteuerung von Renten implementiert wurde. Die nachgelagerte Besteuerung wird sukzessive umgesetzt und ist im Jahr 2040 abgeschlossen. Es obliegt dem Rentner, die Steuerpflicht zu prüfen und ggf. eine Steuererklärung abzugeben.

FDP Finanzexperte Frank Schäffler befragte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung mittels einer Kleine Anfrage. Die Antwort liegt nun vor. Beides kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/124/1912472.pdf

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