Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, um mehr Kapital in „nachhaltige und integrative“ Investitionen zu lenken. Dafür sollen Investitionen, welche „ESG-Faktoren“ (Environment, Social, Governance) berücksichtigen, durch verschiedenste regulatorische Maßnahmen im Vergleich zu anderen Finanzprodukten bevorteilt werden.
Der Aktionsplan sieht dafür vor, dass Finanzprodukte zunächst anhand von EU-Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert werden. Auf dieser Klassifizierung (Taxonomie) aufbauend sollen dann unter anderem Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen dazu verpflichtet werden, Kunden auf entsprechende Finanzprodukte hinzuweisen. Zudem sollen die Eigenkapitalvorschriften für Banken, die nachweislich „nachhaltig“ investieren, gesenkt werden und Vermögensverwalter und institutionelle Anleger verpflichtet werden, Nachhaltigkeit bei ihren Investitionen zu berücksichtigen. Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag (Drucksachen 19/2019 und 19/5240) geht hervor, dass die Bundesregierung die Vorhaben der Europäischen Kommission bisher weitestgehend unterstützt.
Der vollständigen Antragstext ist hier einsehbar: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907478.pdf