Frank Schäffler

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Nichtabschaffung des Solidaritätszuschlags bei der Abgeltungsteuer

Private Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen, werden mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (SolZ) und ggf. Kirchensteuer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, dass der Solidaritätszuschlag ab 1. Januar 2021 in Teilen abgeschafft werden soll. Nicht entfallen soll der Solidaritätszuschlag jedoch bei der Abgeltungsteuer (www.wiwo.de/politik/deutschland/abgeltungsteuer-der-soli-faellt-weg-nicht-fuer-sparer/24931272.html). Auch künftig werden aus 25 Prozent Abgeltungsteuer so mindestens 26,375 Prozent Steuerbelastung (25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent SolZ zzgl. ggf. Kirchensteuer).
Entsprechend müsste z. B. jemand, der Telekom- oder Allianz-Aktien im Wert von 19.000 Euro besitzt (bei einer derzeitigen Dividendenrendite von 4,7 Prozent) auch zukünftig Solidaritätszuschlag zahlen. Bei Daimler würde (bei einer derzeitigen Dividendenrendite von 6,1 Prozent) ein Aktiendepot im Wert von 13.500 Euro ausreichen, um weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen.

FDP Finanzexperte Frank Schäffler befragte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung. Die Antwort liegt nun vor. Demnach wird der Soli-Zuschlag, der eigentlich ab 2021 für die allermeisten Steuerzahler abgeschafft werden soll, in bestimmten Fällen weiter über die Abgeltungssteuer gezahlt werden müssen. „Die GroKo bricht ihr Versprechen 90 Prozent der Soli-Zahler zu entlasten. Sparer werden weiterhin zu Kasse gebeten. Das ist unfair und zudem verfassungswidrig. Der Soli muss endlich komplett abgeschafft werden“, kommentiert Schäffler die Antwort der Bundesregierung. Diese kann unter folgendem Link eingesehen werden: KA_Nichtabschaffung des Solidaritätszuschlags bei der Abgeltungsteuer

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