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Heute vor 70 Jahren trat der Deutsche Bundestag in Bonn zu seiner ersten Sitzung zusammen. Ein historischer Tag für unsere parlamentarische Demokratie. Aus den Trümmern des Nationalsozialismus und zweier verheerender Kriege ist Deutschland zu einer weltweit anerkannten, stabilen Demokratie aufgestiegen. An diesem Erfolg hat der Deutsche Bundestag einen großen Anteil. Doch für Müßiggang gibt es keinen Anlass. Denn die Demokratie steckt in einer Vertrauenskrise. Gerade die etablierten Parteien haben damit zu kämpfen. Nicht immer zu Unrecht wird ihnen vorgeworfen, Meinungskartelle zu bilden. Der Politikfrust vieler Bürger wird festgemacht an einem Verlust an Konturen, Kontroversen und Konflikten im Diskurs. Das liegt auch wesentlich daran, dass öffentlich sichtbare echte Debatten nur noch selten stattfinden. Gerade im Deutschen Bundestag mangelt es daran, der ja eigentlich das Herz der Debatte in einer Demokratie sein sollte. Wie kommt das?
Die Regierung und die Fraktionen bestimmen den Parlamentsalltag. Initiativen und Vorschläge müssen durch einen engen Flaschenhals, bevor sie das parlamentarische Licht erblicken. Der einzelne Abgeordnete ist dabei nur ein Rädchen im großen Getriebe. Seine Kreativität und Ideenreichtum werden in der Parlamentsgeschäftsordnung ertränkt. Der Abgeordnete darf zwar bisweilen eine Frage im Parlament oder schriftlich an die Regierung stellen. Er kann auch im Plenum kurz intervenieren. Aber das war es vielfach auch schon. Ansonsten werden Abgeordnete in Fraktionsgremien und Ausschüssen vergraben, deren Länge erschöpfend ist, während deren Ergiebigkeit oftmals zu wünschen übriglässt. Abgeordnete einer Regierungsfraktion sind meist die Verkünder der Nachrichten, auf die sie nur einen spärlichen Einfluss haben. Oppositionsabgeordneten geht es nicht viel besser, da sie die meisten aktuellen Fragen auch aus der Zeitung erfahren. Das Parlament als Ort der öffentlich sichtbaren Debatten gibt es immer seltener.
Wer das ändern will, muss eine Gegenmacht zu den Fraktionen und der Regierung aufbauen. Dazu müssen die Rechte des Abgeordneten gegenüber den Fraktionen und der Regierung gestärkt werden. Heute regeln die Fraktionen, was auf die Tagesordnung des Plenums kommt, wer wie lange sprechen darf, welche Initiativen eingebracht und welche Fragen gestellt werden dürfen. Diese umfassende Aufgabe ist den Fraktionen von der Verfassung eigentlich nicht zugedacht. Das Grundgesetz kennt die Fraktionen fast gar nicht. Nur im Verteidigungsfall werden sie im Zusammenhang mit dem Notparlament erwähnt. Ansonsten kennt das Grundgesetz nur Abgeordnete. Sie haben eine herausragende Rolle: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Artikel 38, Abs. 1 GG). Die Abgeordneten sind in erster Linie also nicht Vertreter ihrer Partei, auch wenn diese sie aufstellt, sondern „die Vertreter des ganzen Volkes“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“. Im Parlamentsalltag rückt diese Bestimmung des Grundgesetzes leider immer stärker in den Hintergrund, weil die Fraktionen und Parteien einen umfassenden Machtanspruch im Parlament einfordern und ausüben.
Bei den meisten parlamentarischen Fragen kann der Abgeordnete nicht ohne seine Fraktion agieren. Jeder Abgeordnete muss, wenn er Anträge, Gesetzesinitiativen, Kleine oder Große Anfragen stellen will, diese bei seiner Fraktion beantragen. Will er Reden oder ein Thema auf die Tagesordnung des Plenums setzen, geht dies nur mit der Zustimmung der Fraktion und ihrer Spitze. Daher haben die Fraktionsvorsitzenden, die Fraktionsvorstände und die für die Organisation des Parlaments zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführer eine herausgehobene Rolle.
Doch es gibt nicht nur eine Unwucht im Verhältnis des Abgeordneten zur Fraktion. Es gibt auch eine zunehmende Machtverschiebung vom Parlament zur Regierung. Regierungsbeamte schreiben Anträge und Gesetzentwürfe für die Regierungsfraktionen und beantworten Kleine und Große Anfragen, deren Fragen sie zuvor selbst formuliert haben. Egal wer aktuell regiert – die Praxis ist unabhängig von den Parteifarben. Gleichzeitig eröffnen Minister lieber Messen und Kongresse, anstatt im Parlament Rede und Antwort zu stehen. Sie schicken Parlamentarische Staatssekretäre vor, die vorgefertigte Schriftstücke verlesen. Wie immer gibt es auch Ausnahmen. Doch die Entwicklung fügt dem Ansehen des Parlaments und der parlamentarischen Demokratie insgesamt auf Dauer schweren Schaden zu.
Die Basis demokratischen Handelns ist der Einzelne, der über demokratische Wahlen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählt. Nicht die Regierung steht daher am Anfang dieses demokratischen Aktes, sondern das Parlament.
An der Umdeutung des Verfassungsauftrages sind wir als Abgeordnete jedoch selbst schuld. Denn seit vielen Jahren überlassen die Abgeordneten Veränderungen der Arbeitsweise im Parlament ihren Fraktionsspitzen und der Regierung. Das war nicht immer so. In den 1980er und 1990er Jahren haben Abgeordnete aller Fraktion unter Federführung der Liberalen Hildegard Hamm-Brücher dafür gesorgt, dass aus der Mitte des Parlaments Reformvorschläge kamen und immer wieder Debatten über das Selbstverständnis des Parlaments und seiner Abgeordneten stattfanden. Die „Interfraktionelle Initiative Parlamentsreform“, der sich zeitweise 167 Abgeordnete anschlossen, hat dabei manches erreicht, das heute zum Parlamentsalltag gehört. Die Befragung der Bundesregierung am Mittwoch und die Kurzintervention in der Debatte sind Rechte, die die Gruppe um Hamm-Brücher durchgesetzt hat und die heute selbstverständlich sind.
Es braucht gerade in der heutigen Situation wieder eine Bewegung aus dem Inneren des Parlaments heraus, die den einzelnen Abgeordneten in seinen Rechten stärkt. Es würde die Macht der Parteien und Fraktionen einhegen und eine starke Gegenmacht dazu bilden. Unserer Demokratie und unserer Gesellschaft würde diese Neujustierung gut tun. Um es mit Ralf Dahrendorf zu sagen: Es geht um die „Parlamentarisierung des Parlaments“.
Der Gastbeitrag erschien zuerst bei der „Welt“.