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Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist umstritten. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag, der die zuvor geräteabhängig erhobene Rundfunkgebühr ablöste, sollte Rechtsfrieden schaffen. Die Gebühreneinzugszentrale von ARD und ZDF spionierte hinter „Schwarzsehern“ her und hatte keinen guten Ruf. Daher war es naheliegend, mit dem Wechsel auch den Namen der Einzugsstelle zu ändern. Seitdem heißt das Amt „Beitragsservice“. Das klingt modern und dienstleistungsorientiert – auch wenn sich am Wesen nichts geändert hat.
Immer mehr Bürger verweigern sich dem Zwangsbeitrag. Über 21 Millionen Mahnungen wurden von ARD und ZDF im vergangenen Jahr versandt. Zehn Prozent der Beitragskonten befinden sich im Mahnstatus. Fast 900.000 Vollstreckungsersuche pro Jahr haben die Sender bei den Ordnungsbehörden erwirkt. Sogar vor Beugehaft schreckt die Einzugszentrale nicht zurück.
Rundfunkbeitrag vor Gericht
Rechtsfrieden hat das geänderte Finanzierungsmodell also nicht geschaffen. Dennoch sind die Öffentlich-Rechtlichen zufrieden, denn ihre Einnahmen steigen: Aktuell nehmen sie über acht Milliarden Euro ein. Transparenz über die Verwendung der Gelder ist dabei Mangelware. Die Rechnungshöfe der Länder beklagen, dass sie keinen umfassenden Zugang zu den Daten haben. Der Beitragszahler darf ebenfalls nicht mitreden. Er wählt weder die Verwaltungsräte noch die Intendanten der Sender.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai zwei Verhandlungstage angesetzt, um zu klären, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Wäre dies so, dann wären die Rundfunkstaatsverträge nichtig, da die Gesetzgebungskompetenz für Steuern beim Bund liegt.
Einen anderen Weg, das Finanzierungssystem zu hinterfragen, geht das Berliner Prometheus-Institut gemeinsam mit dem Journalisten Nobert Häring. Er klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Da die Euro-Note alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sei, könnten ARD und ZDF in ihren Satzungen die Barzahlung nicht untersagen. Die Satzungen der Rundfunkanstalten unterlägen Landesrecht und könnten daher Bundesrecht nicht aushebeln.
Vielfalt durch Zwang?
Die Öffentlich-Rechtlichen argumentieren, dass sie zur Programmvielfalt und objektiven Berichterstattung beitragen. Ob es dafür 23 Fernseh- und 63 Radioprogramme bedarf, ist fraglich. Mangel an Vielfalt gibt es nicht: Über 200 TV-Sender sind in Deutschland zu empfangen. Die analoge Welt ist vorbei und Fernsehen längst nicht mehr auf den Fernseher beschränkt: Informationen und Unterhaltung werden heute aus dem Internet mittels Handy, Tablet oder PC abgerufen.
Die Öffentlich-Rechtlichen reagieren mit einer subtilen Kampagne: Kürzlich widmete sich die Satire-Sendung „Die Anstalt“ im ZDF dem Zwangsbeitrag. In den privaten Sendern kämen keine Nachrichten, war dort zu hören. Dabei sind „n-tv“ und „Welt“ zwei private Nachrichtensender, die sich dadurch auszeichnen, dass sie meist schon an den Brennpunkten dieser Welt sind, während ARD und ZDF noch ihre Daily Soaps abspielen.
Auch die Konzentration der Medien wurde in der Sendung thematisiert. Die Zeitungslandschaft in Deutschland würde von fünf Medienkonzernen beherrscht. „Das ist einfach Vielfalt.“ – „Das ist vielfach Einfalt!“, so die beiden Kabarettisten. So kann ein Organ, das trotz sinkender Zuschauerzahlen immer mehr Geld einnimmt, leicht argumentieren. Springer und Co. müssen sich dem veränderten Seh- und Leseverhalten der Bürger anpassen, im Gegensatz zu den Öffentlich-Rechtlichen jedoch in einem Markt – der durch die staatlichen Platzhirsche verzerrt wird.
In der digitalen Welt braucht es keinen zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Innovation findet hier nicht statt, weil die Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen nicht wissen können, welche neuen Technologien und Dienstleistungen im Medienmarkt künftig entwickelt werden. Das wissen die Privaten auch nicht; setzen diese aber aufs falsche Pferd, verschwinden sie vom Markt. Anders die Öffentlichen, die bleiben – als Gefangene ihres Systems. Lassen wir sie endlich frei!
Dieser Artikel erschien zuerst im Sonderheft der Ludwig-Erhard-Stiftung.