Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Innerhalb des Einkommensteuerrechts sind verschiedene Pauschbeträge und Pauschalen vorgesehen, die angerechnet werden, ohne dass dafür Einzelbeträge z. B. durch Belege nachgewiesen werden müssen. Die Pauschalen sind für die Steuerzahler von Vorteil, da diese weniger Belege sammeln und einreichen müssen. Gleichzeitig dienen die Pauschalen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden können.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.