Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zum Infektionsschutzgesetz

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zum Abstimmungsverhalten am 21.04.2021 zum Tagesordnungspunkt 1 „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, Drucksache 19/28444

des Abgeordneten Frank Schäffler

Die Corona-Pandemie ist weiterhin eine Herausforderung für die Gesundheit und das Zusammenleben der Bürger in unserem Land. Die Situation ist nach wie vor angespannt. Deshalb ist es die Pflicht von Regierung und Parlament, zu wirksamen, aber verhältnismäßigen Instrumenten zu greifen, um diese Gefahr einzudämmen. Das wichtigste Instrument ist dabei das Impfen. Hier haben die Bundesregierung und die EU-Kommission versäumt, bereits in 2020 rechtzeitig und ausreichend Impfstoffe zu bestellen und dafür zu sorgen, dass die notwendigen Produktionskapazitäten aufgebaut werden. Wie es besser geht, zeigen uns Länder wie Israel, Großbritannien oder die USA. Wir erleben hier ein bislang nie erlebtes Versagen staatlichen Handelns in Deutschland. Durch diese falsche Politik wurden und werden Menschen in Ihrer Gesundheit und ihrem Leben gefährdet und ihnen wirtschaftlich die Lebensgrundlage entzogen. Jetzt sollen die Bürger diese Versäumnisse der Regierung mit einer noch größeren Einschränkung ihrer Grundrechte bezahlen. Das halte ich für falsch.

Der Gesetzentwurf ist in vielen Bereichen verfassungswidrig. Die alleinige Orientierung an einem Inzidenzwert ist völlig willkürlich gewählt und reicht nicht aus. Generelle Ausgangssperren, beispielsweise auch für Geimpfte, sind ein noch nie da gewesener Eingriff in Grundfreiheiten der Bürger. Sie sind unverhältnismäßig und verstoßen gegen die grundgesetzlich verankerte Bewegungsfreiheit der Bürger.

Der Entwurf fällt im Prinzip auf ein Wissensniveau von vor einem Jahr zurück, weil er sich weigert, Lernerfolge und auch technische Innovationen zu berücksichtigen. Es gibt kaum Möglichkeiten mit Test- und Hygienekonzepten zu arbeiten, es gibt keine Möglichkeiten für vernünftige Modellprojekte.

Die Verordnungsermächtigung des Entwurfs gibt der Bundesregierung ungeahnte Eingriffsmöglichkeiten. Er sieht beispielsweise vor, dass in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen werden kann. Dieser Mangel bei der Verordnungsermächtigung wird auch nicht durch die angedeutete Parlamentsbeteiligung geheilt.

Aufgrund dieser schweren Mängel, kann ich einem solchen Gesetz nicht zustimmen.

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