Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten am 25.03.20 zum TOP 4 „Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des GG“

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT
zum Abstimmungsverhalten am 25.03.2020 zum Tagesordnungspunkt 04 „Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“, Bundestags-Drucksache 19/18108

Abgeordnete Alexander Müller, Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Christian Sauter

Deutschland ist aufgrund der COVID-19-Pandemie in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Viele Betriebe, Mittelständler und Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kreativschaffende, haben gravierende Einnahmeausfälle bis hin zum kompletten Stillstand ihres Unternehmens oder ihrer Tätigkeit. Die Masse dieser Probleme ist nicht selbst verschuldet, sondern bedingt durch behördliche Auflagen, die den Weiterbetrieb der Unternehmenstätigkeit vorübergehend ganz oder teilweise verbieten.

Jetzt sind schnelle Hilfen gefragt. Wir müssen diesen Menschen rasch und unbürokratisch Unterstützungsleistungen anbieten, da ansonsten nicht nur ein vorübergehender Konjunktureinbruch auftritt, sondern massiv und dauerhaft Arbeitsplätze verloren gehen.

Das vorgeschlagene Gesetz der Bundesregierung hat aus unserer Sicht mehrere Schwächen, die verbesserungswürdig sind:

– Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 250 Mitarbeitern erhalten keine Direkthilfen, sondern müssen sich an die KFW wenden. Dies ist für die Unternehmer bürokratisch, die Hilfen werden zeitlich verzögert, und es ist nicht absehbar, ob und wann Hilfen fließen.
– Die Tatsache, dass die Bundesregierung ihre „allgemeine Rücklage“ in Höhe von 48 Milliarden Euro nicht in die Rettungspakete mit einbezieht, sondern darauf spekuliert, mit diesem Geld die umstrittene steuerfinanzierte Zusatzrente einzuführen, halten wir für unverantwortlich. In Zeiten, in denen aufgrund einer Notsituation die Schuldengrenze aufgehoben werden muss, ist kein Platz für teure Wahlgeschenke.
– Den Weg, die Rückzahlung der zusätzlichen Schulden erst in der kommenden Legislaturperiode zu starten, halten wir ebenfalls für nicht verantwortungsvoll der nachfolgenden Generation gegenüber, insbesondere die Streckung der Rückzahlung bis ins Jahr 2043.

Wir haben daher heute einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir Nachbesserungen verlangen. Da schnelle Hilfe für die Betroffenen heute das oberste Gebot und die Abwendung drohender Massenarbeitslosigkeit nun wichtiger als die perfekte Ausgestaltung des Gesetzes ist, werden wir heute dem Gesetz zustimmen.

Berlin, den 25. März 2020

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