Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zum Antrag „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“

Die Zahl der Wölfe in Deutschland nimmt Jahr für Jahr deutlich zu. Jährlich steigt die Wolfspopulation in Deutschland um im Schnitt der vergangenen Jahre mehr als 30 Prozent. Dieser zunächst einmal als Erfolg des Artenschutzes in Deutschland anzuerkennende Umstand führt inzwischen allerdings zu neuen Herausforderungen. Insbesondere Weidetierhalter kämpfen Tag für Tag ums Überleben, seitdem Wölfe das Überleben ihrer Weidetierherden gefährdet. Doch nicht nur für Weidetierhalter ist die starke Zunahme der Wolfspopulation eine Herausforderung – auch der Bestand von besonderen Wildtierpopulationen wie die des Muffelwildvorkommen in Niedersachsen ist stark gefährdet. Und inzwischen kommt der Wolf auch Menschen gefährlich nahe. Je mehr Wölfe in Deutschland leben, desto wahrscheinlicher werden auch Konflikte mit Menschen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf verständigt, die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf anzugehen. Darin heißt es: „Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz einer noch steigenden Wolfspopulation möglichst wenig Konflikte auftreten. Wir werden mit allen in diesen befassten Organisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ einrichten. Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“

Die Fraktion der Freien Demokraten setzt sich seit Beginn der Legislaturperiode auf verschiedenen Ebenen für eine zeitnahe Umsetzung dieser Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag ein. Jedoch liegen die notwendigen Regelungen in unterschiedlichen Kompetenzbereichen – involviert sind unterschiedliche Bundesministerien sowie auf Länderebene ebenfalls jeweils teils unterschiedliche Landesministerien.

Ziel muss es sein, Rechtssicherheit herzustellen. Soweit ein Wolf in Zukunft auf Grundlage eines regional differenzierten Bestandsmanagements entnommen wird, muss dies zweifelsfrei und lückenlos legal und somit straffrei sein. Dabei stellt der Europäische Gerichtshof klar umrissene Voraussetzungen für Ausnahmen auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 lit. e der FFH-Richtlinie auf. Diese Voraussetzungen müssen von Bund und Ländern gemeinsam erfüllt werden. Dabei bedarf es insbesondere einer regionalen Abgrenzung, einer Definition des „guten Erhaltungszustandes“ des Wolfes sowie eine aktuelle Betrachtung des Wolfsbestandes. Die notwendigen Vorarbeiten sind leider noch nicht von vorherigen Bundesregierungen gemacht worden, sodass dies nunmehr Schritt für Schritt nachgeholt werden muss.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU thematisiert die Herausforderungen der Weidewirtschaft und beschreibt im Ergebnis in vielen Punkten die Ziele, die sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag gesetzt haben. Gleichwohl bleibt der vorliegende Antrag hinter den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes an ein regional differenziertes Bestandsmanagement zurück. Das illegale Töten von Wölfen wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit Strafen sanktioniert. Vor diesem Hintergrund muss mit der notwendigen Gründlichkeit an einem europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagement gearbeitet werden. Ich verstehe das Bedürfnis nach einer zeitnahen Umsetzung der gesetzten Ziele im Umgang mit dem Wolf. Allerdings halte ich es für geboten, im Sinne all jener, die in Zukunft aktiv in ein Bestandsmanagement des Wolfes eingebunden sind, mit der nötigen Gründlichkeit für Rechtssicherheit zu sorgen. Daher stimme ich gegen diesen Antrag!

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Frank Schäffler MdB
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Presse

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