Frank Schäffler

Suche
Close this search box.

Persönliche Erklärung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 21. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Die von der Ampel-Koalition vorgeschlagene Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt in einer Zeit, in der in allen Ländern um uns herum die Bedrohungslage der Covid-2-Pandemie rapide abnimmt. Viele dieser Länder gehen wieder zur Normalität über. Ich habe freiheitseinschränkende Maßnahmen bislang unter der Bedingung akzeptiert, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems und hier insbesondere bei den Intensivstationen droht. Dies ist nicht mehr der Fall. Daher müssen wir wieder zur Normalität zurückkehren und den Infektionsschutz in die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen geben.

Der hier zu beschließende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss. Er ermöglicht den Länderparlamenten, Maßnahmen in engen Grenzen zu erlassen. Dort, wo vulnerable Gruppen verstärkt anzutreffen sind, halte ich diese Maßnahmen in begrenztem Umfang für vertretbar. Auch die weitergehenden Maßnahmen in Hot Spots halte ich für vertretbar, wenn dort örtlich die Überlastung des Gesundheitssystems droht. Dies darf aber nur konkrete Gebietskörperschaften betreffen. Leider ist die Formulierung im Gesetz nicht eindeutig genug. Jedoch ist klar, dass aus dem Kontext des Gesetzentwurfes heraus dies nur einzelne Landkreise oder Kommunen sein können. Eine weitere Ausnahme ist die Maskenpflicht im Schienenfernverkehr. Diese halte ich für unverhältnismäßig.

Auch laufen die Maßnahmen leider nicht direkt nach dem 19. März 2022 aus, sondern die Länder können eine Übergangszeit bis zum 2. April 2022 nutzen, um ihre Verordnungen auf Landesebene anzupassen. Damit verlängern sich die Maßnahmen nochmals um fast drei Wochen.

Unter dem Strich überwiegen jedoch die Vorteile. Die allgemeine Maskenpflicht entfällt, auch an Schulen. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich entfallen gänzlich. Alle 2G und 3G-Einschränkungen, Kontaktdatenerfassungen, Homeoffice-Pflichten, Testpflichten, verpflichtende Hygienekonzepte und Quarantänepflichten entfallen.

Trotz Bedenken stimme ich dem vorgelegten Gesetzentwurf zu, weil er ein wichtiger Schritt hin zu mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist.

Menü

Kontakt

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543

Presse

Die hier aufgeführten Bilder sind zur freien Verwendung, im Rahmen meiner Person betreffenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Bitte senden Sie mir im besten Falle ein Beispiel-Expemplar per E-Mail oder postalisch zu.

Klicken Sie für den Download des Bildmaterials (Zip-Datei) auf die Bilder. Sollten Sie weiteres Material benötigen, können Sie gerne mein Bundestagsbüro kontaktieren:

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543
Telefax: 
030 227-70543