COVID-19 ist eine ernstzunehmende Krankheit. Die zurückliegenden zweieinhalb Jahre haben gezeigt, dass insbesondere bei Menschen in hohem Alter oder mit bestimmten Vorerkrankungen eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu schweren Krankheitsverläufen führen können. Ein breites Impfangebot hat dazu beigetragen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen die schweren Verläufe mit Todesfolge massiv einzudämmen. Doch auch die Veränderung des Virus hat dazu geführt, dass immer weniger Menschen versterben oder intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Die aktuell vorherrschende Omikron-Variante führte in diesem Sommer zu einer Durchseuchung der Gesellschaft, die jetzt hoffen läßt, dass wir nicht mit einer weiteren Verschärfung der Lage rechnen müssen.
Deshalb ist es jetzt notwendig, die Verantwortung für den Gesundheitsschutz wieder in die Hand jedes Einzelnen zu legen. Gesetzliche Maßnahmen sollen sich nur noch auf den Gesundheitssektor, Pflege- und Altenheime konzentrieren, also dort wo der Gesundheitsschutz immer schon eine große Rolle gespielt hat. Hier ist insbesondere das Tragen von medizinischen Masken zu nennen.
Der Gesetzentwurf räumt den Länder die Möglichkeit ein, weitere grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Überlastung der kritischen Infrastruktur droht und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bedroht ist. Beide Kriterien hängen fundamental auch von der Pflicht zur häuslichen Isolation ab, deren Dauer die Länder in eigener Regie festlegen. Wenn Beschäftigte sich tagelang nicht freitesten können, obwohl sie nicht krank sind, dann führt dies dazu, dass gegebenenfalls Beschäftigte lediglich aus diesem Grund nicht zur Arbeit gehen können. Genau dies könnte dann zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden.
Gleiches gilt für eine mögliche Maskenpflicht an Schulen, wenn die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebes nicht mehr möglich erscheint. Auch dies hängt letztlich von der Dauer der häuslichen Isolation durch die Bundesländer ab. Dabei hat der Bericht des Sachverständigenausschusses klar die niedrige Übertragungsrate an Schulen herausgestellt.
Die Möglichkeit der Länder, unter der Maßgabe der Überlastung der kritischen Infrastruktur und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems landesweite Abstandsregelungen und Personenobergrenzen für Veranstaltungen festsetzen zu können, führt letztlich dazu, dass der Gastronomie und die Veranstalterbranche jegliche Planungsperspektive genommen wird. Dies wird neben der trabenden Inflation und dem Personalmangel in dieser Branche zu weiteren Unsicherheiten und wirtschaftlichen Schieflagen führen. Die Verschärfung der Maskenpflicht im Fernverkehr ist ebenfalls nicht schlüssig, da sie im Flugverkehr sogar abgeschafft wurde.
Aus diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.