Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zum „SURE-Gewährleistungsgesetz – SURE-GewährlG“

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zum Abstimmungsverhalten am 18.06.2020 zum Tagesordnungspunkt 20 „SURE-Gewährleistungsgesetz – SURE-GewährlG“, Bundestags-Drucksache 19/19494

des Abgeordneten Frank Schäffler

Mit  dem SURE-Gewährleistungsgesetz wird ein Instrument zur Unterstützung der nationalen Kurzarbeiter-Regelung mit einem Volumen von bis zu 100 Mrd. Euro geschaffen. Dass aus einem solchen vorübergehenden Instrument schnell ein dauerhaftes werden kann, hat die Euro-Schuldenkrise ab 2010 gezeigt. Die erste Griechenland-Hilfe war im Frühjahr 2010 eine bilaterale Hilfe der Einzelstaaten der EU. Dann kam im Sommer 2010 der vorübergehende „Rettungsschirm“ EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität), der durch eine eigene Kreditaufnahme der EU im Rahmen des neu geschaffenen EFSM (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus) ergänzt wurde. Letzterer beruhte auch auf Art. 122 Abs. 2 und wurde mit der Notfallsituation Griechenlands begründet. Beide Instrumente, EFSF und EFSM, wurden dann 2012 durch den dauerhaften „Rettungsschirm“ ESM abgelöst. Genau diese Gefahr der permanenten Etablierung besteht aus meiner Sicht jetzt wieder bei SURE.

Die Kurzarbeiterregelungen in der Europäischen Union sind völlig unterschiedlich: In Deutschland erhielten Arbeitnehmer vor der Corona-Krise ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bis 65 Prozent des Nettogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In den meisten Ländern wird aber das Bruttogehalt als Basis zugrunde gelegt. In Frankreich erhalten Arbeitnehmer 70 Prozent des Bruttogehalts. Da dies steuerfrei ist, entspricht es rund 84 Prozent des Nettogehalts. In Spanien wird das Kurzarbeitergeld zwei Jahre lang bezahlt, in Portugal nur sechs Monate. Diese Vielfalt zu nivellieren, würde den europäischen Geist zerstören.

Nichts spricht gegen generelle und gezielte Unterstützung. Humanitäre Hilfe für die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Spanien und Frankreich sind richtig und notwendig. Dafür bedarf es aber keiner neu geschaffenen Institutionen und Fonds der Europäischen Union. Dies kann jedes Land aus eigener Initiative tun, und es sollte durch private Initiativen auch möglichst ergänzt werden. Hier hat Deutschland eine lange Tradition mit vielen Hilfsorganisationen, vom THW über das Rote Kreuz bis hin zu den vielen anderen karitativen Organisation.

Aus den genannten Gründen halte ich das „SURE-Gewährleistungsgesetz – SURE-GewährlG“ für falsch.

 

Berlin, den 18. Juni 2020

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