Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten am 02.07.2020 zum Tagesordnungspunkt 17

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT
zum Abstimmungsverhalten am 02.07.2020 zum Tagesordnungspunkt 17
„Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank „, Bundestags-Drucksache 19/20621

des Abgeordneten Frank Schäffler

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihenkäufen der EZB war eine Mahnung an den Bundestag, seine Kontrollfunktion besser auszuüben. Die EZB ist nämlich nicht freischwebend, sondern lediglich unabhängig von der Politik im Rahmen ihres Mandats.

Insbesondere die Kollateralschäden der Staatsanleihekäufe und Niedrigzinspolitik wurden zu lange vernachlässigt. Diese sind inzwischen erheblich. Allein seit 2010 haben Sparer hierzulande rund 360 Milliarden Euro verloren. Das sind 365 Euro pro Bürger und Jahr. Die Vermögenspreise bei Immobilien und Unternehmenswerten sind durch das billige Geld der EZB erheblich angestiegen. Die Anzahl der Zombie-Unternehmen nimmt aber seitdem wenig überraschend auch enorm zu. Immer mehr Unternehmen konnten schon vor dem aktuellen Shutdown ihre Schuldzinsen nicht mehr aus ihren Jahresüberschüssen bedienen.

Dies ist auch der entscheidende Grund dafür, weshalb die Investitionskraft in Deutschland seit vielen Jahren erlahmt. Wenn immer mehr Unternehmen zombiefiziert sind, dann kann eine Wirtschaft nicht produktiver werden. Auch das kann seit langem belegt werden. Denn die Arbeitsproduktivität ist auf einem historisch niedrigen Niveau. Faktisch stagniert sie in diesem Land. Das kann man als Beleg dafür werten, dass das Wachstum bis zur Corona-Krise zu nicht unerheblichen Teilen auf Sand gebaut war.

Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 enthaltenden Anforderungen an den Deutschen Bundestag, im Rahmen seiner Integrationsverantwortung auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB hinzuwirken, wird dieser Beschluss des Deutschen Bundestages nicht gerecht. Die Berücksichtigung der beschriebenen wirtschaftlichen Auswirkungen halte ich für nicht ausreichend erfüllt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verlangt vom Bundestag mehr als die Bestätigung einer rein formell erfolgten Verhältnismäßigkeitsprüfung seitens der EZB. Stattdessen wäre eine intensive Befassung hinsichtlich einer materiellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit angebracht gewesen. Dies ist nicht erfolgt.

Das Verfassungsgericht hat die Regierung und das Parlament unter Druck gesetzt, nicht weiter auf die EZB zu setzen, indem ökonomische Probleme geldpolitisch gelöst werden sollen. Vielmehr müssen Regierung und Parlament selbst die notwendigen Entscheidungen treffen und dafür auch die politische Verantwortung tragen. Daran mangelt es immer noch.

Berlin, den 02. Juli 2020

 

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