Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT
Zum Abstimmungsverhalten am 04.03.2021 zu Tagesordnungspunkt 8 „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“
Drucksache 19/26545
Abgeordneter Frank Schäffler
Die Corona-Pandemie ist die größte Seuche seit der Spanischen Grippe und deren Folgen die größte ökonomische Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie offenbaren ein Organisationsversagen auf allen staatlichen Ebenen. Die Impfstoffbestellung erfolgte zu spät, die Verteilung funktioniert nicht, die Testkapazitäten wurde zu spät aufgebaut, die Nachverfolgung von Infizierten klappt nicht und die Wirtschaftshilfen fließen zu schleppend. Gleichzeitig werden auf der Basis des Infektionsschutzgesetztes Grundrechte massiv eingeschränkt (Freiheit der Person, Gewerbefreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung).
Der Gesetzentwurf ändert daran nicht grundsätzlich etwas. Es ist zwar zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag mindestens alle drei Monate der Feststellung der empidemischen Lage zustimmen muss, jedoch ist die mit dem 1. Bevölkerungsschutzgesetz eingeführte „Sunset-Klausel“ zu den Regelungen und Verordnungsermächtigungen bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Gesetzentwurf gestrichen worden. Die Regelung gilt daher auf unbestimmte Zeit.
Der Gesetzentwurf stärkt die Parlamentsrechte nicht, sondern schwächt sie weiter. Der Gesundheitsminister kann weiter auf dem Verordnungswege wesentliche Maßnahmen beschließen, ohne dass dabei das Parlament beteiligt wird. Das ist verfassungswidrig und daher abzulehnen.
Berlin, 04.03.2021