Frank Schäffler

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Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmungsgesetze zu den ESM- und IGA-Änderungsübereinkommen

Foto von Sora Shimazaki

Zum Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde der FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand, Torsten Herbst, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Schäffler und des ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten Matthias Nölke gegen die Zustimmgesetze zu den ESM- und IGA-Änderungsabkommen erklärt Frank Schäffler:

„Unserer Auffassung, dass die ESM-Reform eine verfassungsändernde 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag bedarf, ist das Bundesverfassungsgericht nicht gefolgt. Das ist bedauerlich. Damit wird der Bundestag in seinem Budgetrecht und in seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung dauerhaft geschwächt.

Dennoch war das Verfahren nicht völlig aussichtslos, da das Gericht sich für die Entscheidung im Eilverfahren 18 Monate Zeit gelassen hat. Darüber hinaus erfolgte das Verfahren im Format des 2. Senats (8 Richter) und nicht in einem einfachen Kammerverfahren (3 Richter). Das Gericht hat das Verfahren daher sehr ernst genommen.

Positiv zu bewerten ist, dass auch faktisches Handeln und nicht nur formelle, ausdrückliche Hoheitsrechtsübertragungen für die Beteiligung des Bundestages relevant sein können (siehe Rn. 94-96). Diese Aussage schafft eine wichtige Klarstellung. Denn auch faktisches Handeln der Regierung kann eine Übertragung von Hoheitsrechten sein. Das verengt den Beurteilungsspielraum künftiger Regierungen.“

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