Für den Abschluss einer Restschuldversicherung werden Provisionen von bis zu 79 Prozent der erhobenen Beitragssätze gezahlt. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen begrenzt werden sollen. Kritik an dem Vorgehen äußert FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. „Es ist erschreckend, dass die Bafin hier nicht eingreift und gegen die schwarzen Schafe der Branche vorgeht. Provisionen von mehr als 70 Prozent sind jetzt schon sittenwidrig, da braucht es keinen Provisionsdeckel“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Rheinischen Post. Schäffler schlägt stattdessen eine zeitliche Trennung (Cooling down) zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und der Restschuldversicherung vor.
Die Kleine Anfrage sowie die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Antwort auf die Kleine Anfrage 19-26396 Fraktion der FDP