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Regulierungsansätze der EBA zu Kryptoassets

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte zu Beginn des Jahres einen Report zum Umgang mit Kryptoassets. Darin unterstreicht die EU-Behörde die Notwendigkeit einheitlicher europäischer Aufsichtsstandards. Für die Zukunft der Kryptotechnologie im Finanzmarkt sei es dringend notwendig, dass sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter allgemeine Rechtssicherheit gewährleistet sei. Aktuell herrsche jedoch noch keine Klarheit darüber, wie beispielsweise sogenannte Tokens rechtlich behandelt werden sollen. Den Grund hierfür sieht die Behörde in den unterschiedlichen Herangehensweisen der nationalen Aufsichtsbehörden der europäischen Länder, die das Kryptogeschäft teilweise diametral bewerten. Die Behörde sieht daher Handlungsbedarf in der Anpassung des EU-Finanzregelwerks und schlägt im Zuge dessen u. a. vor, Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden zu übernehmen.

Hierzu erkundigte sich Frank Schäffler bei der Bundesregierung im Rahmen ein kleinen Anfrage.

Die Antwort der Bundesregierung zu der kleinen Anfrage ist unter folgendem Link einsehbar:

Regulierungsansätze der EBA zu Kryptoassets

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