Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler wollte von der Bundesregierung wissen, ob Schließungen von Ladengeschäften in der Corona-Krise als Betriebsunterbrechungen anerkannt werden oder ob die Bundesregierung eine anderweitige Maßnahme plant, um Betriebsunterbrechungsversicherer in die Pflicht zu nehmen. Das ist notwendig, damit eine mögliche Betriebsunterbrechungsversicherung greifen kann. Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort mit, dass ein mögliches Eintreten der Betriebsunterbrechungsversicherung derzeit im Einzelfall geprüft werden muss. Dies hänge von dem im Vertrag vereinbarten Auslösern für Betriebsunterbrechungen ab. Je nach Versicherer ist eine Infektionskrankheit aufgenommen oder nicht. Einen Grund zum Handeln sieht die Bundesregierung nicht, sie will die Situation jedoch im Auge behalten.
2020-04-01 Antwort BMJV Hagl-Kehl Betriebsunterbrechungsversicherungen