Stellen nach Auffassung der Bundesregierung die Aussagen von Olaf Scholz (,,Es gibt Beratungen über die Situation wie sie ist. Die Bundesregierung ist ein fairer Begleiter von privatwirtschaftlichen Diskussionen.“) am 11.03.2019 (siehe http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/deutsche-bank-commerzbank-finanzminister-olaf-scholz-bestaetigt-gespraeche-a-1257305.html) im Kontext einer möglichen Fusion zwischen Deutscher Bank AG und Commerzbank Aktiengesellschaft und die Tatsache, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft erst am 17.03.2019 öffentlich bekannt gab ,,Commerzbank und Deutsche Bank haben sich heute darauf verständigt, ergebnisoffene Gespräche über einen eventuellen Zusammenschluss aufzunehmen“(siehe https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/moeglicher-zusammenschluss-deutsche-bank-und-commerzbank-starten-fusionsgespraeche/24112374.html?ticket=ST-4319956-bB7TeCX7NzGqW11qg3ul-ap5) einen Verstoß gegen Artikel 14c MAR (EU Market Abus Regulation) dar?